Hinweisgeber, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden vom Unternehmen geschützt.
Dabei wird die Vertraulichkeit ihrer Aussagen gewährleistet.
Auch Beschäftigte, die das Gefühl haben, aufgrund ihrer Meldung eines Verstoßes Nachteile erlitten zu haben, werden durch das Hinweisgebergesetz geschützt.
Die Diskriminierung oder Einschüchterung von Beschäftigten, weil sie einen Verstoß gemeldet haben, stellt einen Verstoß sowohl gegen das Hinweisgebergesetz als auch gegen unsere Verhaltensrichtlinie dar und zieht arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich.