Barrierefreiheit

Backhaus Zoller

Hinweisgeber

Meldestelle für Verstöße: geschützt und anonym

Ziel und Bedeutung des Hinweisgeberformulars

Die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen hat für das Backhaus Zoller hohe Priorität. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden.

Das Hinweisgeber Formular ermöglicht es Beschäftigten sowie externen Hinweisgebern, Regelverstöße zu melden.

Wer kann Hinweise geben – und wozu?

Das Backhaus Zoller ermutigt alle innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die Regelverstöße im Zusammenhang mit dem Backhaus Zoller beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, sich ohne Angst vor Repressalien über das Hinweisgeber Formular zu melden und den Hinweis offen zu äußern.

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgeber Formular ausschließlich für Hinweise auf regelwidriges Verhalten (= Verstöße gegen deutsche Straf- oder Bußgeldvorschriften) im Zusammenhang mit dem Unternehmen bestimmt ist.

Schutz und Vertraulichkeit für Hinweisgeber

Hinweisgeber, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden vom Unternehmen geschützt.

Dabei wird die Vertraulichkeit ihrer Aussagen gewährleistet.

Auch Beschäftigte, die das Gefühl haben, aufgrund ihrer Meldung eines Verstoßes Nachteile erlitten zu haben, werden durch das Hinweisgebergesetz geschützt.

Die Diskriminierung oder Einschüchterung von Beschäftigten, weil sie einen Verstoß gemeldet haben, stellt einen Verstoß sowohl gegen das Hinweisgebergesetz als auch gegen unsere Verhaltensrichtlinie dar und zieht arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich.

Anonyme Meldung und Kontaktmöglichkeit

Hinweisgeber können sich auch anonym über das Hinweisgeber Formular melden.

Gleichzeitig ist es für die Bearbeitung jedoch sehr hilfreich, wenn Hinweisgeber kontaktierbar sind (z. B. über eine anonyme E-Mail-Adresse), damit ihnen Fragen gestellt werden können, die für die Untersuchung förderlich sein könnten.

Wenn ein Hinweisgeber seine Identität offenlegt, aber wünscht, dass sie nicht an andere Stellen innerhalb des Unternehmens weitergegeben wird, wird dieser Bitte entsprochen.

Ablauf nach Meldung

Sie erhalten, sofern Sie eine E-Mail-Adresse oder anderweitige Kontaktmöglichkeiten angegeben haben, innerhalb von 7 Tagen eine Rückmeldung darüber, dass Ihre Meldung bei uns eingegangen ist und diese nun bearbeitet wird.

Wir prüfen schnellstmöglich, ob es sich um eine rechtmäßige Meldung handelt und geben Ihnen dann, sofern nicht anonym gemeldet, Rückmeldung über die weiteren Schritte.

In der Folge setzen wir Maßnahmen um, um die Missstände zu beheben und geben Ihnen dann erneut Rückmeldung.

Jede Meldung wird für 3 Jahre gespeichert und anschließend gelöscht.

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